Die Deutsche Gewichtheberjugend (DGJ)

 

Die Deutsche Gewichtheberjugend (DGJ) ist die Jugendorganisation im Bundesverband Deutscher Gewichtheber. Die Arbeit der DGJ vollzieht sich im Rahmen der Satzungen und Ordnungen des BVDG und der Jugendordnung. Die DGJ ist die Interessenvertretung ihrer Mitgliedsorganisationen auf Bundesebene und setzt sich für die Bedürfnisse und Anliegen aller sporttreibenden Jugendlichen im BVDG ein. Der Jugendausschuss erfüllt alle Aufgaben unter Beachtung der Beschlüsse der Jugendvollversammlung / des Landesjugendleitertages.

Die Deutsche Gewichtheberjugend mit ihren VertreterInnen ist das Sprachrohr aller Personen im Gewichtheben unter 27 Jahren. Gemeinsam mit Euch möchten wir als DGJ unsere Arbeit gestalten und eure Interessen im Gesamtverband vertreten. Gerne könnt ihr euch jederzeit bei den VertreterInnen melden.

Kontakt

Die Kontaktdaten der Gremien-Mitglieder sind unten zu finden. Alle Anliegen können grundsätzlich gerne per Mail an jugend@bvdg-online.de oder telefonisch (Mo-Fr 9-13 / 14-16 Uhr) 06224 975 119 angebracht werden.

Unsere Jugendreferentin Lili Oesten ist auch mobil erreichbar unter 0176 5690 6037.

Die Organe der DGJ

Der Jugendaussschuss
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Carsten Diemer
Bundesjugendleiter

diemer.gewichtheben@gmail.com

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Lili Oesten

Jugendreferentin

oesten@bvdg-online.de

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Alexander Preußler
Referent Sport, stv. Bundesjugendleiter

alexpreussler@aol.com

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Helene Hörner
Jugendsprecherin

helene.hoerner@gmx.de

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Antoine de Padou Izere-Shima
Referent Freizeit- und Öffentlichkeitsarbeit

padou.izereshima@yahoo.de

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Fabian Kluge
Referent Schulsport und Bildung

Fabi.kluge@icloud.com

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Christian Koherr
Referent Technik/Kampfrichterwesen

VizeJugend@bgkv.de

Der Jugendausschuss besteht aus:

  1. dem Bundesjugendleiter,
  2. dem Referenten Sport,
  3. dem Referenten für Schulsport und Bildung,
  4. dem Referenten für Freizeit und Öffentlichkeitsarbeit,
  5. dem Referenten Technik/ Kampfrichterwesen,
  6. dem Jugendsprecher,
  7. dem Jugendsekretär ohne Stimmrecht,
  8. der/dem Bundestrainer(n) (Jugend) ohne Stimmrecht,
  9. dem Ehrenbundesjugendleiter ohne Stimmrecht.

Aufgaben:

Erfüllung aller Aufgaben unter Beachtung der Beschlüsse der Jugendvollversammlung,
der Jugendordnung sowie der Satzung und der Ordnungen des BVDG:

  • Planung, Durchführung und Durchsetzung der von der Jugendvollversammlung
    beschlossenen Vorhaben, insbesondere die Vertretung der Verbandsinteressen nach
    innen und außen
  • Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten von grundsätzlicher
    Bedeutung in der überfachlichen und sportfachlichen Jugendarbeit, soweit sie nicht
    der Jugendvollversammlung vorbehalten sind
  • Aufstellung einer Jahresplanung und des Haushaltplanes in Abstimmung mit dem
    BVDG
  • ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel der DGJ im Rahmen der
    Beschlüsse der Jugendvollversammlung
  • Wahl der Delegierten zu Versammlungen übergeordneter Institutionen
  • Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und Organisationen und Entsendung
    von Delegierten zu deren Tagungen
  • Berufung von Arbeitskreisen mit besonderer Aufgabenstellung für jugendspezifische
    Themen, Benennung der Arbeitskreismitglieder und Entgegennahme der
    Arbeitskreisergebnisse.

Der Jugendausschuss tritt auf Einladung des Bundesjugendleiters mindestens zweimal im
Jahr zusammen.

(Weitere Informationen sind in der Jugendordnung zu finden.)

Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das höchste Gremium der DGJ und findet jedes Jahr statt. Teilnehmer/innen sind die Landesjugendleiter/innen und Delegierte der Landesorganisationen, sowie gewählte Mitglieder des Jugendausschusses.

Aufgaben:

  • Festlegung der Grundsätze und Richtlinien für die Verbandsjugendarbeit, die Arbeit
    des Jugendausschusses und der Arbeitskreise
  • Entgegennahme der Berichte des Bundesjugendleiters der Mitglieder des Jugend-ausschusses und der Landesjugendleiter/innen
  • Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltes für die geplanten
    Jugendmaßnahmen der DGJ
  • Entlastung des Jugendausschusses
  • Wahl des neuen Jugendausschusses
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  • Beratung über alle Jugendveranstaltungen der DGJ
  • Festlegung des Lehrgangs- und Wettkampfprogramms
  • Verabschiedung von Anträgen an den Bundesausschuss / Bundestag des BVDG
  • Festlegung von Zeitpunkt und Ort der nächsten Jugendvollversammlung.

(Weitere Informationen sind in der Jugendordnung zu finden.)

Arbeitskreise

Zur Erfüllung besonderer Aufgaben, kann der Jugendausschuss zweitweise (bei Bedarf ständige) Arbeitskreise installieren.