24 Jul Information für Verbände/Vereine bezüglich Asylbewerber

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für Asylbewerber neben der Residenzpflicht auch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für die Dauer des Asylverfahrens gilt. Diese ist inzwischen (seit dem 01.01.2015) in der Regel auf die ersten 3 Monate des Verfahrens beschränkt, kann aber von den zuständigen Behörden variabel gestaltet werden.

 

In der genannten Zeitspanne des Verfahrens ist es daher den Asylbewerbern nicht gestattet, das Saarland bzw. den zugewiesenen Bereich zu verlassen – dies gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen (Ligabetrieb, Feriencamp, usw.).

 

Sorgen Sie bitte dafür, dass ihre Vereine entsprechend informiert sind, bzw. sich bei Fragen an die zuständigen Stellen der Kommune (hier haben die Flüchtlinge vor Ort einen Betreuer) und Landesbehörden wenden – gerne können Sie Anliegen auch an mich weiterleiten.

 

Quelle:

Simon Kirch

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Programmleitung „Integration durch Sport“

Landessportverband für das Saarland