27 Jan Urteil in der Protestsache Chemnitz gegen Samswegen

Der Rechtsausschuss des BVDG hat in der Protestsache Chemnitzer Athletenclub e.V. gegen SSV Samswegen 1884 e.V. ein Urteil verkündet. Dem Protest des Chemnitzer AC wurde stattgegeben.

Die Wertung des Bundesligawettkampfes vom 30.10.2021 wird aufgehoben. Das Wettkampfergebnis der nicht startberechtigten Heberin zugunsten des SSV Samswegen wird gestrichen und das Wettkampfergebnis entsprechend angepasst.

Der SSV Samswegen hatte zum Wettkampf eine Athletin eingesetzt, die zu dem Zeitpunkt für Bundesligawettkämpfe gemäß Bundesligaausschreibung nicht startberechtigt war (für unterordnete Mannschaftwettkämpfe oder Einzelwettkämpfe war eine Starterlaubnis gemäß Sportordnung gegeben), da die erstmalige Starterlaubnis nach dem 30.06.2021 beantragt wurde. Die angeführte Regelung ist seit Jahren Bestandteil der Bundesligaausschreibung und somit allen Bundesligavereinen bekannt. Auch von Bundesliganeulingen wäre es zu erwarten gewesen sich über die vorherrschenden Regularien vorab zu informieren. Zudem wäre es möglich gewesen aufgrund der besonderen Lage durch die Verlängerung der Vorsaison und dessen Planungsverschiebung und -schwierigkeiten für die laufende Saison einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen. Dieses Recht wurde nicht ausgeschöpft. Somit ist das Wettkampfergebnis unter Zugrundelegung der Rechtsordnung, als auch der Ausschreibung zu den Saisonwettkämpfen der ersten und zweiten Bundesliga 2021/2022 und der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen aufzuheben.

Das Urteil wird gleichlautend für die Wettkämpfe Weinheim vs. Grünstadt, Kiel vs. St. Ilgen, sowie Durlach gegen Samswegen angewendet.

Die Wettkampfergebnisse werden in den kommenden Tagen im Bundesligaportal korrigiert.