01 Aug. Umlaufbeschluss Streichung §21 SPO mit 4 Gegenstimmen angenommen
Posted at 10:16h
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Sehr geehrte Vertreter der Länder, sehr geehrte Vertreter der Vereine,
liebe Sportsfreunde,
der Umlaufbeschluss zur ersatzlosen Streichung des §21 der SportO wurde mit 4 Gegenstimmen angenommen. Der Beschluss wird am 01.08.2015 rechtsgültig.
Eine aktualisierte Version der SPO finden Sie unter downloads.
Mit sportlichen Grüßen
Ihre BVDG Geschäftsstelle