22 Mrz Informationsschreiben: Neuer Stand zur Jahreslizenz und Sonderstarterlaubnis

Nach einigen Rückfragen zur Jahreslizenz hat die Geschäftsstelle des Bundesverbandes Deutscher Gewichtheber noch einmal Kontakt zur NADA aufgenommen um Einzelheiten zur Handhabung abzustimmen.

 

Allgemeine wichtige Informationen zur Jahreslizenz:

  • Die Jahreslizenz ist bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig
  • Klare Trennung der Schiedsvereinbarung von anderen, das Schiedsverfahren nicht betreffenden Erklärungen.
    Der BVDG trennt dies durch die Unterzeichnung im Startbuch und auf der Jahreslizenz.
  • Die Vereinbarung muss von jedem Athleten persönlich unterzeichnet werden.
    Siehe Rückseite der Jahreslizenz.
  • Jede Schiedsvereinbarung muss ebenfalls durch einen Vertretungsberechtigten des Verbandes unterzeichnet werden.
    Siehe Rückseite der Jahreslizenz.
  • 1031 Abs. 5 S. 1 ZPO verlangt eine eigenhändige Unterschrift der Parteien. Eine eingescannte oder kopierte Unterschrift erfüllt dieses strenge Formerfordernis nicht!
    Siehe Rückseite der Jahreslizenz.

 

Der BVDG hat den Verantwortlichen der NADA unterschiedliche Vorschläge unterbreitet, wie ein Sportler an den Start gehen kann, wenn keine Schiedsvereinbarung vorliegt. In allen Varianten besteht keine vollständige Rechtssicherheit, um einen rechtswirksamen Abschluss der Schiedsvereinbarung zu gewährleisten.

 

Aus diesem Grund werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Sportler, die keine Jahreslizenz haben, dürfen bei BVDG und DGJ Veranstaltungen nicht an den Start gehen!
  • Sportler, die mit einer Ausländerstartmarke für die Saison 2017/18 an den Start gehen, müssen ebenso eine Schiedsvereinbarung unterzeichnen und am Wettkampftag vorlegen. Die Vereine, die im vergangenen Jahr Ausländermarken bestellt haben, erhielten bereits postalisch von der BVDG-Geschäftsstelle unterzeichnete Schiedsvereinbarungen.
  • Die Bezahlung der Ordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro (FGO § 18 Ordnungsgelder) für eine fehlende Startmarke ersetzt nicht die fehlende Jahreslizenz. Ein Sportler ist demnach nicht startberechtigt!
  • Es werden ab sofort keine Sonderstarterlaubnisse ausgestellt! Da eine Gewährleistung des Abschlusses der Schiedsvereinbarung nicht gegeben ist.
  • Ein Startbuch und eine Jahreslizenz müssen mindestens 2 Wochen vor dem Wettkampf über das Online Portal beantragt werden, um eine rechtzeitige Fertigstellung zu ermöglichen.
  • Diese Vorlaufzeit von 2 Wochen kann nur bei Beantragungen berücksichtigt werden, bei denen alle Daten und alle nötigen Unterlagen (Bild und Ausweisdokument) hochgeladen wurden.
  • Liegen nicht alle Daten vor, kann eine rechtzeitige Fertigstellung nicht gewährleitet werden.

 

Durch das Übertragen des Ergebnismanagements an die NADA ist der BVDG an Vorgaben gebunden, die in der Vergangenheit nicht von Relevanz waren. Demnach war es möglich ohne Startmarke einen Wettkampf zu absolvieren. Aufgrund der zuvor erläuterten Grundlagen ist der BVDG verpflichtet, die Vorgaben der NADA umzusetzen. Wir bitten daher um Eure Mitarbeit.