01 Aug Umlaufbeschluss Streichung §21 SPO mit 4 Gegenstimmen angenommen

Sehr geehrte Vertreter der Länder, sehr geehrte Vertreter der Vereine,

liebe Sportsfreunde,

der Umlaufbeschluss zur ersatzlosen Streichung des §21 der SportO wurde mit 4 Gegenstimmen angenommen. Der Beschluss wird am 01.08.2015 rechtsgültig.

Eine aktualisierte Version der SPO finden Sie unter downloads.

Mit sportlichen Grüßen

Ihre BVDG Geschäftsstelle