07 Jul Neue Satzung rechtskräftig im Vereinsregister eingetragen

Die am 26.10.2019 auf dem Bundestag des BVDG beschlossene neue Satzung ist mit Datum vom 15.06.2020 rechtskräftig in das Vereinsregister des Verbandes eingetragen worden. Im Downloadbereich unter Regularien wurde die Satzung aktualisiert und kann vollständig eingesehen werden.

Die wesentlichsten Änderungen wurden bei der Stimmenverteilung und bei der Stellung der Referate (Zusammensetzung des Vorstandsgremiums) vorgenommen. Durch die Reduzierung der Vorstandsmitglieder auf vier Personen, wurde das überproportionale Stimmrecht entschärft. Die Stimmenanzahl der Mitgliedsverbände ist zukünftig ausschließlich nach der Anzahl der angeschlossenen Vereine geregelt. Die Referentinnen und Referenten gehören nicht mehr zum Vorstand und sind somit auch nicht mehr stimmberechtigt. Zudem können jetzt auch Einzelpersonen Mitglied werden, allerdings nur passiv, und der Bundestag muss spätestens sechs Wochen vor Abhaltung einberufen werden. Die neue Satzung wurde mit 71 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen angenommen.