22 Okt Ein großer Erfolg im Kampf gegen Doping – Neun Mitgliedsverbände der IWF für ein Jahr gesperrt
Das Urteil ist gefallen –die IWF suspendiert insgesamt neun Mitgliedsverbände für 365 Tage. Die Sperre tritt bereits am 21. Oktober 2017 in Kraft und dauert an bis einschließlich 20. Oktober 2018.
Aufgrund drei oder mehr positiver Doping-Nachtests anlässlich Peking 2008 und London 2012 wurden folgende Mitgliedsverbände der IWF suspendiert:
- Armenien
- Aserbeidschan
- Weißrussland
- China
- Moldawien
- Kasachstan
- Russland
- Türkei
- Ukraine
Nach Art. 18.2 ADO des BVDG gelten die Bestimmungen der IWF unmittelbar für den nationalen Wettkampfbetrieb. Somit dürfen Athletinnen und Athleten gesperrter Mitgliedsverbände nicht bei Wettkämpfen des BVDG an den Start gehen. Dies gilt für alle Ligenbetriebe!
Startbuchanträge von Sportlern betroffener Mitgliedsverbände werden für die Zeit der Sperre nicht bearbeitet. Ausländische Jugendliche betroffener Mitgliedsverbände, die bereits als Jugendliche ein Startrecht des BVDG hatten und seitdem in der Bundesrepublik wohnhaft sind, dürfen bei Dt. Meisterschaften und in der Bundesliga (vgl. Punkt 2/12 der Ausschreibung für die Bundesliga) starten.
Weitere Infos zur Suspendierung der neun Nationen sind hier zu finden.