27 Apr Änderungen in der Sport- sowie Finanz- und Gebührenordnung

Durch die Einführung des Online Portals mussten Änderungen in der Sport- sowie Finanz- und Gebührenordnung vorgenommen werden. Durch Umlaufbeschlüsse wurden die unten aufgeführten Änderungen vorgenommen.

Beide aktualisierten Ordnungen können unter der Rubrik  Downloads heruntergeladen werden.

 

Sportordnung:

NEU: § 26 Wartefristen bei Vereinswechsel

Jeder Wechsel des Startrechtes, sowohl des Einzel- oder des Mannschaftsstartrechtes, hat eine Wartefrist von drei Monaten zur Folge, mit Ausnahme von SPO §26a-g.

Der Neuverein informiert den Altverein über den Vereinswechsel des Sportlers/der Sportlerin postalisch mit Einwurf-Einschreiben. Die Wartefrist wird ab dem Datum berechnet, welches durch die Dokumentation der Sendungsnummer des Einwurf-Einschreiben festgehalten ist. Diese Dokumentation ist gemeinsam mit dem Startbuch an die Geschäftsstelle des BVDG zu senden. Wird der Geschäftsstelle des BVDG keine Dokumentation des Einwurf-Einschreiben beigelegt, beginnt die Wartefrist mit dem Eingang des Wechselantrages des Altvereins über das Online-Portal.

Die Anträge auf Vereinswechsel müssen zwischen dem 01.06. und dem 30.06 des aktuellen Jahres beim BVDG eintreffen, damit die Wartefrist von 3 Monaten entfällt. Der/die Sportler/in hat ab dem Tag des Junis das Startrecht für den Neuverein, welcher in der Dokumentation der Sendungsnummer des Einwurf- Einschreibens festgehalten ist. Diese Dokumentation ist gemeinsam mit dem Startbuch an die Geschäftsstelle des BVDG zu senden. Wird der Geschäftsstelle des BVDG keine Dokumentation des Einwurf-Einschreiben beigelegt, beginnt das Startrecht für den Neuverein mit dem Eingang des Wechselantrages des Altvereins über das Online-Portal.

 

Finanz- und Gebühren:

NEU: §19 Pauschaler Kostenersatz – BVDG Leistungsklassen