23 Mai Warum gibt es die neue Lizenzkarte?

Seit Anfang des Jahres benötigen Sportler, die an Wettkämpfen innerhalb des BVDG teilnehmen wollen, eine Lizenzkarte. Die in der Vergangenheit notwendige Jahreskontrollmarke wurde abgeschafft, was für einige Vereine nicht ganz verständlich erschien. Daher wollen wir kurz erläutern warum es zu dieser Veränderung kam.
Eine wichtige Information vorab: Das Startbuch bleibt weiterhin erhalten und wird durch die Jahreslizenzkarte lediglich ergänzt. Diese Jahreslizenz ist ab Beantragung im Online-Portal des BVDG bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.
Die Erneuerung des Lizenzsystems ist durch die Übertragung des Ergebnismanagements an die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) seit dem 1.1.2018 notwendig geworden. Die Jahreskontrollmarken wurden bisher vom BVDG an die Landesverbände verschickt, die sie dann an die Vereine weitergaben. Die Vereine haben diese dann in die Startbücher der jeweiligen Sportler geklebt. Eine Personalisierung der Sportler war dadurch nicht möglich. Der BVDG unterliegt als Spitzenverband einer olympischen Sportart sowie als Verfechter eines sauberen, dopingfreien Sports den Regelungen der NADA. Die NADA verlangt nun von jedem Sportler, der an Wettkämpfen oder Meisterschaften an den Start gehen möchte, eine unterschriebene Anti-Doping Belehrung und Schiedsvereinbarung. Die Umsetzung dieser Anforderungen ist für den BVDG mit einer Kontrollmarke nicht mehr möglich gewesen.
Die Lizenzkarte ist sportlergebunden und durch die persönlichen Daten und ein Passbild der Athleten nun auch personalisiert. Dies schafft uns als BVDG-Team auch einen einfacheren Überblick darüber welche Athleten an Wettkämpfen teilnehmen und erleichtert in Zukunft statistische Erhebungen und Analysen.
Die ebenfalls auf der Karte befindliche Schiedsvereinbarung muss jährlich sowohl von Vertretern des BVDG als auch vom Sportler erneuert werden, dieser Sachverhalt erklärt auch die jährlich notwendige Neuausstellung. Die Vereine erhalten die Lizenzkarte bereits von der BVDG-Geschäftsführung unterzeichnet zugesandt und müssen dann dafür Sorge tragen, dass der Athlet diese gegenzeichnet. Bei Wettkämpfen muss das Startbuch sowie die Lizenzkarte vorgelegt werden und ein Sportler ist nur startberechtigt, wenn beides ordnungsgemäß unterschrieben ist. Dies wird durch den zuständigen Kampfrichter kontrolliert.
Durch die direkte Abwicklung zwischen dem BVDG und den Vereinen, wird vor allem administrativer Aufwand von den Landesverbands-Geschäftsstellen genommen. Durch die Abwicklung über das BVDG Online-Portal und das einmalige Hochladen eines Passfotos, können die Lizenzkarten am Ende des laufenden Kalenderjahres einfach und schnell neu beantragt werden. Durch die Digitalisierung der Beantragung der Lizenzkarte werden Arbeitsprozesse für die Geschäftsstelle des BVDG aber auch für die Vereine vereinfacht und entfallen sogar gänzlich für die Landesverbände.

Bei Rückfragen zur Lizenzkarte oder dem Online-Portal, steht Euch unsere Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.