30 Nov Beantragung der Jahreslizenz über das Online Portal

Ab dem Jahr 2018 wird es eine Neuerung hinsichtlich der Jahreskontrollmarke und der damit verbundenen Startberechtigung für Sportlerinnen und Sportler geben. Die allbekannten Jahreskontrollmarken haben im Jahr 2017 zum letzten Mal ihren Dienst erwiesen.

Startberechtigung erhalten unsere Sportlerinnen und Sportler über eine Jahreslizenz, die ab dem kommenden Jahr sportlerbezogen über das Online Portal beantragt wird.

Diesem Informationsschreiben können vier Bereiche entnommen werden, die Schritt für Schritt den Ablauf der Beantragung der Jahreslizenz beschreiben.

  • Erwerb einer Lizenzkarte für das laufende Jahr
  • Erwerb einer Lizenzkarte für das kommende Jahr
  • Erwerb eines neuen Startbuches mit und ohne Jahreslizenz
  • Weitere Infos

Die Beantragung der Jahreslizenz für das kommende Jahr ist ab dem 01. Dezember des laufenden Jahres möglich.

 

Bei weiteren Fragen steht die Geschäftsstelle des BVDG gerne zur Verfügung.